Rechtsprechung
BVerwG, 14.02.1990 - 1 WB 62.89 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anfechtung einer Beurteilung eines Soldaten - Befangenheit des beurteilenden Vorgesetzten - Verstoß gegen die Grundsätze für das Aufstellen von Beurteilungen - Unterlassen eines Beurteilungsgesprächs - Berechtigtes Interesse als Voraussetzung eines ...
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 05.09.1984 - 1 WB 131.82
Verwaltungsgerichtsverfahren - Belastende Maßnahme - Aufhebung - Erledigung - …
Auszug aus BVerwG, 14.02.1990 - 1 WB 62.89
Ist eine Maßnahme aber wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben worden und hat sie sich demzufolge nicht wegen Aufhebung aus anderen Gründen oder sonstwie erledigt, so besteht für einen Antrag auf Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit grundsätzlich kein berechtigtes Interesse im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (vgl. BVerwGE 76, 258, 1. Leitsatz).Auch das Gericht könnte die vorgetragenen Gründe ganz oder teilweise offenlassen und sich auf die Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit aus einem dieser Gründe oder aus einem nicht vorgetragenen Grunde beschränken; denn es gibt - abgesehen von dem hier nicht einschlägigen Fall der Nichtigkeit - keine unterschiedlichen Qualitäten der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme (vgl. BVerwGE 76, 258, 260) [BVerwG 05.09.1984 - 1 WB 131/82].
- BVerwG, 02.12.1971 - I WB 121.71
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.02.1990 - 1 WB 62.89
Der StvGenInsp ist auch während des gerichtlichen Verfahrens zur Abhilfe berechtigt gewesen (BVerwGE 43, 291 f.).
- BVerwG, 12.04.1990 - 1 WB 53.90
Zulässigkeit einer Gegenvorstellung
Der Senat hat durch Beschluß vom 14. Februar 1990 - 1 WB 62/89 - einen Antrag des Antragstellers als unzulässig zurückgewiesen.